Bis dass der TÜV Euch scheidet … - oft gibt es ein böses Erwachen, wenn das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden muss. Dies und das ist nicht in Ordnung und die Plakette wird verweigert. Welches sind nun aber die häufigsten Mängel?
Die Zeitschrift „Autobild“ hat dazu den TÜV-Report ausgewertet und folgende Mängel ermittelt, die als verkehrsgefährdend einzustufen sind und neben verweigerter TÜV-Plakette auch eine Meldung an die Zulassungsstelle zur Folge hatten:
Bremse – bei Nichterreichung der Mindestabbremsung
Lenkungsspiel – Spielraum zu groß
Bereifung – zu geringe Profiltiefe, falsche Größe oder falsche Bauart
Federn – gebrochen oder erheblich schadhaft
Tragende Teile – erhebliche Korrosion, nicht oder unsachgemäß repariert
Erhebliche Mängel, die zur Verweigerung der Plakette, aber mit der Möglichkeit zur Nachprüfung beurteilt wurden, sind dabei:
Handbremse – ungenügende Wirkung, Hebelweg zu groß
Bremsleitung – undicht, korrodiert, unsachgemäß verlegt
Bremstrommeln/-scheiben – starke Riefen, übermäßiger Verschleiß
Lenkrad – nicht genehmigte Variante
Windschutzscheibe – Beschädigung im Sichtfeld des Fahrers
Scheinwerfer – Glas fehlt oder ist erheblich beschädigt
Abblendlicht – zu hoch oder verdreht eingestellt
Schlussleuchte – erheblich verblasst, nachträglich eingefärbt
Motor und Getriebe – schadhaft oder stark eingeschränkte Funktion
Sicherheitsgurte – fehlend, unbrauchbar, beschädigt
Auspuffanlage – stark undicht, kein Originalzustand
Motor/Antrieb – starker Ölverlust, starker Kühlflüssigkeitsverlust
Fahrgestellnummer – fehlend oder unleserlich
Wenn Ihr Auto wieder einmal zum TÜV muss, kann es sich finanziell lohnen, die Werkstatt Ihres Vertrauens vorher mit der Durchsicht und ggf. Reparatur zu beauftragen (vielleicht erledigt ein TÜV-Mitarbeiter die Prüfungen ja auch gleich dort vor Ort). Denn eine kurzzeitige Stilllegung des Autos und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Kosten braucht wirklich niemand!