Man kann sein Fahrrad auf mehrere Arten von A nach B bringen: zum einen durch die eigene Muskelkraft (was schweißtreibend sein kann und den Mobilitätsradius pro Stunde deutlich einschränkt), durch einen Gepäckservice (was wegen Vorbuchung die Spontaneität stark reduziert und eine Verpackung notwendig macht) oder – mit dem eigenen Auto.
Hier kommt es dann auf die Größe und Art des Fahrzeugs an. Es gibt die Möglichkeit, das Fahrrad im Fahrzeuginnenraum zu transportieren, mittels Dachträger auf dem Dach oder mittels Heckträger am Kofferraum befestigt. Die Möglichkeit, das Fahrrad im Innenraum zu lagern, ist nicht bei allen Fahrzeugen gegeben – und wird auch nicht immer gewünscht.
Um das Fahrrad auf einem Dachträger befestigen zu können, muss das Auto über eine Dachreling oder ein vom Hersteller dafür eigens empfohlenes Trägersystem verfügen. Um das Dach vor Kratzern zu schützen, sollte man eine Decke unterlegen. Ein Nachteil dieser Transportmöglichkeit kann sein, dass man während der Fahrt das Fahrrad nicht sehen kann. Auch die Einfahrt in Tiefgaragen könnte wegen der Höhe zum Problem werden.
Für einen Heckträger braucht das Fahrzeug eine Anhängerkupplung, auf der der Heckträger befestigt wird. Der Heckträger muss mit einem sog. Folgekennzeichen ausgestattet sein. Wichtig ist, dass weder die Traglast des Heckträgers und noch die Stützlast der Anhängerkupplung überschritten werden (Achtung: E-Bikes sind häufig ziemlich schwer!). Die Räder des Fahrrades dürfen maximal 40 cm über die Schlussleuchte hinausragen. Die gesamte Breite des Fahrzeugs mit Fahrrad am Heck darf 2,55 m nicht überschreiten.
Und egal ob Dach- oder Heckträger: Bitte unbedingt die Fahrgeschwindigkeit den Gegebenheiten und Risiken anpassen – fahren Sie langsam, denn Sie haben es ja vielleicht eilig!
Das Autobiene-Team wünscht Ihnen allzeit Gute Fahrt!