Das Auto ist verkauft, die Kaufsumme bezahlt – nun fehlt nur noch die Übergabe. Welche Dokumente gehören nun in die Hand des Käufers? Bei einem Privatverkauf fragen sich das viele. Hier nun die Informationen dazu:
Der neue Eigentümer des Fahrzeugs benötigt selbstverständlich den Fahrzeugschein (KFZ Zulassungsbescheinigung Teil I), den Fahrzeugbrief (KFZ Zulassungsbescheinigung Teil II), die letzte TÜV-Bescheinigung des Autos, ggf. die noch gültigen Kennzeichen (wenn der Käufer den Wagen abmelden soll) und die ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) für eventuell durchgeführte An- oder Umbauten am Auto.
Daneben sollten Sie auch die sog. Bordmappe mitgeben, die die Betriebsanleitung, das Service-Heft und ggf. weitere Informationen zum Fahrzeug enthält. Zusätzliche Unterlagen zu Inspektionen, Ersatzteil- und/oder Reparaturrechnungen sind für den Käufer ebenfalls wichtig. Da Ihre Kontaktdaten ja bereits im Kaufvertrag aufgeführt sind, können Sie diese Unterlagen ohne Bedenken an den Käufer übergeben. Selbstverständlich denken Sie auch an alle vorhandenen Schlüssel J.
Auf keinen Fall mitgeben sollten Sie Unterlagen wie den alten Kaufvertrag, mit dem Sie dieses Fahrzeug erworben haben, Ihren Kfz-Steuerbescheid und die Kfz-Versicherungspolice. Die darin enthaltenen Daten sind zu sensibel, um sie in fremde Hände gelangen zu lassen, und der Käufer benötigt sie in keinster Weise.
Falls Sie Ihr Fahrzeug vor der Übergabe abgemeldet hatten, kann der Käufer Kurzzeit-Kennzeichen beantragen. Dazu braucht er eine sog. EVB-Nummer, die er von seiner Kfz-Versicherung bekommen kann. Alle o.g. notwendigen Verkaufsdokumente werden dabei ebenfalls benötigt.
Jetzt sollte der Übergabe Ihres alten „Schätzchens“ nichts mehr im Wege stehen!
Das Autobiene Team wünscht viel Erfolg beim Autoverkauf!