„Ich habe ja gar nicht gewusst, dass mein Auto zum TÜV gemusst hätte!“ – diese Ausrede zieht nicht. An der TÜV-Plakette kann jeder genau ablesen, wann die nächste Hauptuntersuchung (HU) mit Abgasuntersuchung fällig ist.
Normalerweise muss ein Fahrzeug alle zwei Jahre zum TÜV. Nur fabrikneue Autos und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen erst nach 3 Jahren beim TÜV vorgestellt werden. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gilt eine Frist von 1 Jahr. Wenn Sie feststellen, dass der TÜV abgelaufen ist, kommt es auf die Zeitspanne an, die Sie überzogen haben. Danach berechnen sich die Strafen:
Bei Überziehung der Frist bis zu 2 Monaten erfolgt meist ein Hinweis der Polizei (wenn die Beamten es feststellen) und (noch) keine Strafe.
Bei Überziehung von mehr als 2 Monaten sind 15 Euro Bußgeld und eine sog. vertiefte HU (dazu gleich mehr) fällig.
Bei Überziehung von mehr als 4 Monaten sind 25 Euro Bußgeld und eine vertiefte HU fällig.
Bei Überziehung von mehr als 8 Monaten sind 60 Euro Bußgeld und eine vertiefte HU fällig, dazu gibt es 1 Punkt in Flensburg. Wenn Sie Fahranfänger sind, wird diese Überziehung als B-Vergehen eingestuft.
Eine vertiefte HU bedeutet, dass der TÜV Ihr Fahrzeug einer noch genaueren Sicherheits- und Funktionsprüfung unterzieht, z.B. können Bremsschläuche dabei nicht nur mittels Lichttest auf Undichtigkeiten abgesucht, sondern auch noch durch Dreh- oder Knicktests unterzogen werden.
Sollten Sie während der Überziehungszeit einen Unfall verursachen, kann es sehr teuer werden. Die Kfz-Versicherung leistet zwar, kann Ihnen aber leichte bzw. grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und Sie deshalb in Regress nehmen. Das bedeutet, dass Sie zumindest einen Teil des Schadens selbst zahlen müssen.
Wenn Sie ein Saisonkennzeichen führen und die HU im Dezember fällig sein, Ihr Auto aber erst ab April wieder im Straßenverkehr bewegt werden darf, dann können Sie den Frühling ruhig abwarten – Sie dürfen sowieso nicht fahren.
Sollten bei der HU gravierende Mängel festgestellt werden und Sie aufgefordert werden, diese zu beseitigen und das Fahrzeug zur Nachprüfung vorzustellen, so haben Sie dafür 1 Monat Zeit. #tüv #hu #au #friday #followfridays